Hinweis zur Straßenreinigungspflicht

Die Stadt München informiert zur Straßenreinigungspflicht

Welche Pflichten haben Anlieger?
Als Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes (siehe Link) müssen Sie

  • den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn bei Bedarf kehren und bei Trockenheit besprengen, um eine übermäßige Staubentwicklung zu verhindern. 
  • Gras und Unkraut umweltfreundlich entfernen. 
  • für einen störungsfreien Wasserabfluss Straßenrinnen und -abläufe freihalten. 
  • Bepflanzungen, die über die Grundstücksgrenze wachsen, regelmäßig zurückschneiden. Der Gehweg muss bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und die Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Meter frei passierbar sein.
  • Beseitigen von Silvestermüll.
     

Was Sie noch wissen sollten: 
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihre „Reinigungspflichten“ nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, sind 
Sie haftbar. 

Weitere Informationen sowie die oben genannte Karte finden Sie unter folgendem Link: 
https://stadt.muenchen.de/infos/strassenreinigung.html

 

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